Pflegevorsorge verstehen
Pflegerechner
Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung – und welche monatliche Lücke bleibt bei Pflege zu Hause oder im Pflegeheim?
Pflegegrad 3 · Pflegeheim
Ihre Pflegekosten auf einen Blick
Bundesweiter Durchschnitt im 1. Aufenthaltsjahr · Stand 1. Juli 2026
Der Entlastungsbetrag von 131 € ist zweckgebunden und deshalb nicht pauschal vom Eigenanteil abgezogen.
Pflegesituation auswählen
Die Werte können jederzeit angepasst werden.
Welche Kostengrundlage möchten Sie nutzen?
Bundesweiter Durchschnitt zum 1. Juli 2026. Die Durchschnitte der Bundesländer liegen zwischen 2.891 € und 3.761 €. Einzelne Pflegeheime können günstiger oder teurer sein.
Alle Eingaben und Ergebnisse werden direkt im Browser berechnet und nicht gespeichert. Nur wenn Sie anschließend selbst eine Beratung starten, öffnen Sie den separaten Anfragebereich.
Gesetzliche Leistungen 2026
Leistungen nach Pflegegrad
Pflegegrad 1 hat kein Pflegegeld und keine reguläre ambulante Pflegesachleistung. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und keine frei verfügbare Geldleistung.
Private Vorsorge
Wie könnte die Lücke geschlossen werden?
Pflegetagegeldversicherung
Sie zahlt bei festgestelltem Pflegegrad einen vereinbarten Betrag zur freien Verfügung – unabhängig davon, ob Angehörige, ein Pflegedienst oder ein Pflegeheim versorgen.
Pflegekostenversicherung
Erstattet je nach Tarif nachgewiesene Restkosten. Sie kann gut zu konkreten Rechnungen passen, ist aber meist weniger frei verwendbar.
Pflegerentenversicherung
Zahlt eine vereinbarte Rente bei Pflegebedürftigkeit. Sie bietet langfristige Planbarkeit, ist häufig aber beitragsintensiver.
Der Rechner ist eine Orientierung und keine Tarifempfehlung. In einer persönlichen Beratung prüfen wir Leistungsstaffel, Dynamik, Beitragsstabilität, Wartezeiten und Bedingungen.
Berechnungsgrundlage
Offizielle Leistungen und aktuelle Durchschnittskosten
Die gesetzlichen Leistungen entsprechen dem Stand 2026. Der vdek weist zum 1. Juli 2026 bundesweit durchschnittlich 3.364 € Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr aus. Die zeitabhängigen Zuschläge von 15 %, 30 %, 50 % und 75 % reduzieren ausschließlich den EEE. Unterkunft, Verpflegung, Investitions- und Zusatzkosten bleiben einrichtungsabhängig; für die gesamten Heimkosten besteht kein gesetzlicher Kostendeckel.