DAK-Gesundheit
356,00 €eigener Monatsbeitrag- Zusatzbeitrag
- 3,20 %
- Gesamtbeitrag
- 17,80 %
Aktuelle Krankenkassenbeiträge vergleichen
Zwei gesetzliche Krankenkassen auswählen und sofort sehen, wie sich der Zusatzbeitrag monatlich und jährlich auswirkt.
Für den reinen Beitragsunterschied genügen diese Angaben.
Eigener Anteil zur Krankenversicherung, ohne Pflegeversicherung.
DAK-Gesundheit
356,00 €eigener MonatsbeitragSiemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
368,00 €eigener Monatsbeitrag288,00 € pro Jahr
Gesamtbetrag einschließlich des Anteils des Arbeitgebers beziehungsweise Rentenversicherungsträgers.144,00 € pro Jahr
Als Arbeitnehmer zahlen Sie grundsätzlich nur die Hälfte des Beitragsunterschieds selbst.Leistungen und Bonusprogramme
Der gesetzliche Leistungskern ist bei allen Krankenkassen weitgehend gleich. Unterschiede entstehen vor allem durch Zusatzbeitrag, Bonusprogramm, freiwillige Satzungsleistungen und Service.
Konkrete Mehrleistungen und Bonuswerte nach den aktuellen offiziellen Angaben der DAK-Gesundheit.
1 Punkt entspricht 1,20 € Geldprämie oder bis zu 2 € Zuschuss für besondere Gesundheitsleistungen.
Quelle: DAK-BonusprogrammBis zu 3 × 40 € pro Jahr.
Quelle: DAK-Extra-LeistungenZuschuss bis zu 60 € pro Jahr.
Quelle: DAK-Extra-LeistungenBis zu 150 € pro Jahr für zwei zertifizierte Kurse.
Quelle: DAK-LeistungsübersichtUnter anderem bis zu 100 € für bestimmte Naturheilarzneimittel und einmalig bis zu 200 € für einen Retainer.
Quelle: DAK-Extra-LeistungenKonkrete Mehrleistungen und Bonuswerte nach den aktuellen offiziellen Angaben der SBK.
Bis zu 250 € oder mehr – abhängig von den nachgewiesenen Aktivitäten.
Quelle: SBK-Bonusprogramm75 % der Kursgebühr, maximal 80 € je Kurs und bis zu zwei Kurse pro Jahr.
Quelle: SBK-GesundheitsangeboteMehrleistungen und Boni rund um Schwangerschaft und Geburt im Gesamtwert von bis zu 460 €.
Quelle: SBK Familien-PlusPersönliche Kundenberatung sowie digitale Einreichung über Meine SBK.
Quelle: SBK-LeistungsübersichtEs wird kein pauschaler Leistungssieger vergeben. Entscheidend ist, welche Leistungen Sie tatsächlich nutzen. Beträge und Voraussetzungen können sich ändern; verbindlich sind immer die aktuelle Satzung und die Angaben der jeweiligen Krankenkasse.
Bei Arbeitnehmern und Rentnern wird die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und Zusatzbeitrags als eigener Anteil angesetzt. Bei Selbstständigen wird der volle Beitrag berechnet.
Pflegeversicherung, Krankengeld-Sonderfälle, Versorgungsbezüge und die besondere Berechnung im Übergangsbereich für Midijobs sind nicht Bestandteil dieses Vergleichs.
Bonusprogramme, Satzungsleistungen, Service und Zusatzleistungen können einen Beitragsunterschied ausgleichen. Eine persönliche Prüfung bleibt sinnvoll.