Beratungsrechner Einkommensschutz

AS Finanzwerkstatt · Beratungsauswertung

Was bleibt bei längerer Krankheit?

Einfach eingeben, drei Situationen vergleichen und die Auswertung direkt für das Beratungsgespräch ausdrucken.

Langfristiges Absicherungsziel2.200 €KTG-Ziel bis Woche 78: immer 100 %
01

Grunddaten

Kunde und Einkommen

02

Bestehender Schutz

Was ist schon vorhanden?

Wichtig: 0 € EM-Rente werden fest eingeplant.Ein rechnerischer Schätzwert von etwa 1.633 € wird nur als Möglichkeit angezeigt. Er fließt nicht in die Deckung ein, weil der Kunde krank oder berufsunfähig sein kann, ohne die Voraussetzungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zu erfüllen.
03

Haushalt und Vermögen

Grundsicherung grob einordnen

Persönliche Einkommensschutz-Auswertung

Musterkunde

Langfristiges Absicherungsziel2.200 €80 % vom Netto · KTG-Phase 100 %
Nettoeinkommen2.750 €Krankengeld ca.2.168 €ALG I ca.1.650 €keine sichere EM-Rente eingerechnet0 €Verwertbares Vermögen10.000 €
1Woche 1–6Lohnfortzahlung
2Woche 7–78Krankengeld + KTG
3danach, befristetALG I / Nahtlosigkeit
4langfristigBU + EM nur bei Bewilligung / Grundsicherung

Aktuelle Situation

kein KTG · keine BU

Einbuße nach Ende des ALG I2.200 € monatlich
Bis Woche 78 · Ziel 100 %2.168 €Lücke 582 €Während ALG I1.650 €Lücke 550 €Danach langfristig0 €Lücke 2.200 €

Ihr Ergebnis – einfach erklärt

So sieht Ihre finanzielle Situation langfristig aus

2.200 €private Monatslücke vor Grundsicherung
Eigene Leistungen0 €BU und nur bewilligte EM-Rente+Mögliche Grundsicherung1.313 €nach Einkommens- und Vermögensprüfung=Monatlich verfügbar1.313 €gegenüber 2.200 € Langfristziel

Klartext: Ihre eingetragene BU und eine bewilligte EM-Rente senken zuerst die private Lücke auf 2.200 €. Eine mögliche Grundsicherung gleicht nur bis zum modellierten Haushaltsbedarf von 1.313 € aus – nicht bis zu Ihrem bisherigen Einkommen. Danach bleiben noch 887 € monatlich bis zum persönlichen 80‑%-Langfristziel offen.

01
Ohne KTG und ohne BU

Keine Absicherung

Langfristige Monatslücke2.200 €zum 80-%-Langfristziel

kein Krankentagegeld · keine BU-Rente

Bis Woche 78 · Ziel 100 % Netto2.168 €Lücke 582 €
Während ALG I / Nahtlosigkeit1.650 €Lücke 550 €
Langfristig: BU + nur bewilligte EM0 €Lücke 2.200 €
Nach ALG I: mögliche Grundsicherung1.313 €Bedarf im Modell: 1.313 €
Vermögen vor Grundsicherungim Modell kein Einsatz oberhalb des Freibetrags
02
KTG schließt nur die Krankengeldphase

Nur Krankentagegeld

Langfristige Monatslücke2.200 €zum 80-%-Langfristziel

20 € KTG/Tag · keine BU-Rente

Bis Woche 78 · Ziel 100 % Netto2.768 €Lücke 0 €
Während ALG I / Nahtlosigkeit1.650 €Lücke 550 €
Langfristig: BU + nur bewilligte EM0 €Lücke 2.200 €
Nach ALG I: mögliche Grundsicherung1.313 €Bedarf im Modell: 1.313 €
Vermögen vor Grundsicherungim Modell kein Einsatz oberhalb des Freibetrags
03
Empfohlenes KTG plus BU

Volle Absicherung

Langfristige Monatslücke0 €zum 80-%-Langfristziel

20 € KTG/Tag · ca. 2.200 € BU/Monat

Bis Woche 78 · Ziel 100 % Netto2.768 €Lücke 0 €
Während ALG I / Nahtlosigkeit3.850 €Lücke 0 €
Langfristig: BU + nur bewilligte EM2.200 €Lücke 0 €
Nach ALG I: mögliche Grundsicherung0 €Bedarf im Modell: 1.313 €
Vermögen vor Grundsicherungim Modell kein Einsatz oberhalb des Freibetrags

Schlussergebnis auf einen Blick

Was bleibt mit Ihrer aktuell eingetragenen Absicherung?

Eigene monatliche Leistungen0 €

Keine laufende BU-Rente eingerechnet.

Private Lücke vor Staatshilfe2.200 €

Dieser Wert verändert sich direkt mit der eingetragenen BU- und bewilligten EM-Rente.

Mögliche Grundsicherung1.313 €

Bedürftigkeitsabhängig bis zum modellierten Haushaltsbedarf von 1.313 €.

Verbleibende Monatslücke887 €

Nach eigenen Leistungen und möglicher staatlicher Hilfe bis zum 80-%-Langfristziel von 2.200 €.

Aktueller Handlungsbedarf:Die vorhandene Absicherung lässt privat 2.200 € offen. Nach einer möglichen Grundsicherung von 1.313 € fehlen langfristig noch 887 € pro Monat bis zum 80-%-Ziel.

Vermögen kurz eingeordnet

Was kann vor Grundsicherung relevant werden?

Erfasstes Vermögen10.000 €Freibetrag im Modell10.000 €Über dem Freibetrag0 €Haushaltsbedarf inkl. Wohnen1.313 €

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist bedürftigkeitsabhängig. Einkommen des Partners und verwertbares Vermögen oberhalb der Freibeträge werden grundsätzlich berücksichtigt. Selbst genutztes, angemessenes Wohneigentum wird gesondert geprüft und nicht allein nach einem vom Kunden geschätzten Verkehrswert beurteilt.

Empfohlene KTG-Ergänzung20 € täglich
Empfohlene BU-Rente2.200 € monatlich

Das KTG wird so berechnet, dass Krankengeld und KTG zusammen bis zur 78. Woche rund 100 % des heutigen Nettoeinkommens erreichen. Die BU-Empfehlung wird vorsichtig ohne eine ungewisse EM-Rente auf das gewählte Langfristziel von 80 % berechnet. Eine später bewilligte EM-Rente verbessert die Situation zusätzlich. Die tatsächlich versicherbaren Höhen, Annahme, Laufzeit und Bedingungen müssen beim jeweiligen Versicherer geprüft werden.

Beratungshinweis

Diese Auswertung ist eine unverbindliche Modellrechnung. Krankengeld, ALG I, Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung hängen von persönlichen Voraussetzungen, Versicherungszeiten, medizinischer Prüfung, Einkommen, Vermögen und Wohnkosten ab. Eine private BU-Rente kann leisten, obwohl keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Deshalb wird eine EM-Rente nur dann als Einkommen angesetzt, wenn sie als bewilligt eingetragen wurde.

AS Finanzwerkstatt · Mirko Fischer · m.fischer@as-fs.de · 0170 3174031

Berechnungsgrundlagen

Stand 28. Juli 2026. Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt seit 1. Juli 2026. Regelbedarf 2026: 563 € für Alleinstehende beziehungsweise 506 € je volljährigem Partner, jeweils zuzüglich angemessener Wohn- und Heizkosten. Der ALG-I-Wert ist ein vereinfachter Musterwert von 60 % beziehungsweise 67 % des pauschalierten Nettoentgelts. Ein EM-Schätzwert wird nur informativ angezeigt und niemals als sichere Leistung eingerechnet. Erst eine ausdrücklich als bewilligt eingetragene EM-Rente wird angesetzt.

BMAS: Leistungen und BedarfeBA: ArbeitslosengeldBA: Grundsicherung ab Juli 2026DRV: Erwerbsminderungsrente