Keine Absicherung
kein Krankentagegeld · keine BU-Rente
AS Finanzwerkstatt · Beratungsauswertung
Einfach eingeben, drei Situationen vergleichen und die Auswertung direkt für das Beratungsgespräch ausdrucken.
Grunddaten
Bestehender Schutz
Haushalt und Vermögen
Persönliche Einkommensschutz-Auswertung
Aktuelle Situation
Ihr Ergebnis – einfach erklärt
Klartext: Ihre eingetragene BU und eine bewilligte EM-Rente senken zuerst die private Lücke auf 2.200 €. Eine mögliche Grundsicherung gleicht nur bis zum modellierten Haushaltsbedarf von 1.313 € aus – nicht bis zu Ihrem bisherigen Einkommen. Danach bleiben noch 887 € monatlich bis zum persönlichen 80‑%-Langfristziel offen.
kein Krankentagegeld · keine BU-Rente
20 € KTG/Tag · keine BU-Rente
20 € KTG/Tag · ca. 2.200 € BU/Monat
Schlussergebnis auf einen Blick
Keine laufende BU-Rente eingerechnet.
Dieser Wert verändert sich direkt mit der eingetragenen BU- und bewilligten EM-Rente.
Bedürftigkeitsabhängig bis zum modellierten Haushaltsbedarf von 1.313 €.
Nach eigenen Leistungen und möglicher staatlicher Hilfe bis zum 80-%-Langfristziel von 2.200 €.
Vermögen kurz eingeordnet
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist bedürftigkeitsabhängig. Einkommen des Partners und verwertbares Vermögen oberhalb der Freibeträge werden grundsätzlich berücksichtigt. Selbst genutztes, angemessenes Wohneigentum wird gesondert geprüft und nicht allein nach einem vom Kunden geschätzten Verkehrswert beurteilt.
Das KTG wird so berechnet, dass Krankengeld und KTG zusammen bis zur 78. Woche rund 100 % des heutigen Nettoeinkommens erreichen. Die BU-Empfehlung wird vorsichtig ohne eine ungewisse EM-Rente auf das gewählte Langfristziel von 80 % berechnet. Eine später bewilligte EM-Rente verbessert die Situation zusätzlich. Die tatsächlich versicherbaren Höhen, Annahme, Laufzeit und Bedingungen müssen beim jeweiligen Versicherer geprüft werden.
Diese Auswertung ist eine unverbindliche Modellrechnung. Krankengeld, ALG I, Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung hängen von persönlichen Voraussetzungen, Versicherungszeiten, medizinischer Prüfung, Einkommen, Vermögen und Wohnkosten ab. Eine private BU-Rente kann leisten, obwohl keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Deshalb wird eine EM-Rente nur dann als Einkommen angesetzt, wenn sie als bewilligt eingetragen wurde.
AS Finanzwerkstatt · Mirko Fischer · m.fischer@as-fs.de · 0170 3174031Stand 28. Juli 2026. Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt seit 1. Juli 2026. Regelbedarf 2026: 563 € für Alleinstehende beziehungsweise 506 € je volljährigem Partner, jeweils zuzüglich angemessener Wohn- und Heizkosten. Der ALG-I-Wert ist ein vereinfachter Musterwert von 60 % beziehungsweise 67 % des pauschalierten Nettoentgelts. Ein EM-Schätzwert wird nur informativ angezeigt und niemals als sichere Leistung eingerechnet. Erst eine ausdrücklich als bewilligt eingetragene EM-Rente wird angesetzt.