Auszahlungs- und Steuervergleich

Was bleibt tatsächlich übrig?

Auszahlungen richtig vergleichen.

Renten, Lebensversicherungen, bAV, Rürup, Bausparen, Fonds, ETFs und Aktien anhand ihrer voraussichtlichen Nettoleistung gegenüberstellen.

✓ Berechnung direkt auf Ihrem Gerät
Netto-Unterschied2.275 €bei der gewählten Auszahlung
01

Persönliche Grundlage

Kunde und Steuersituation

Alter bei Auszahlung67 Jahre
02

Produkte erfassen

Zwei Varianten gegenüberstellen

Produkt AFondsgebundene Rentenversicherung
Produkt BAktienfonds / Aktien-ETF
03

Nettovergleich

Was nach Steuern verbleibt

Produkt A hat rechnerisch einen Nettovorteil von 2.275 €.
Produkt A

Fondsgebundene Rentenversicherung

Netto-Kapitalauszahlung135.922 €von 150.000 € brutto
Vertrags-/Ansparzeit
23 Jahre
Eingezahlte Beiträge / Kaufwerte
60.000 €
Gewinn vor Steuer
90.000 €
Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage
38.250 €
Geschätzte Steuer
14.078 €
Effektive Steuer auf Auszahlung
9,4 %
Todesfallwert laut Eingabe
150.000 €

Steuerweg: Hälftige Besteuerung des nach 15-%-Freistellung verbleibenden Gewinns

Produkt B

Aktien-ETF-Depot

Netto-Kapitalauszahlung133.648 €von 150.000 € brutto
Vertrags-/Ansparzeit
23 Jahre
Eingezahlte Beiträge / Kaufwerte
60.000 €
Gewinn vor Steuer
90.000 €
Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage
62.000 €
Geschätzte Steuer
16.352 €
Effektive Steuer auf Auszahlung
10,9 %
Todesfallwert laut Eingabe
150.000 €

Steuerweg: 30 % Teilfreistellung, danach Abgeltungsteuer

Was der Vergleich berücksichtigt

Private Versicherungen

Zwölfjährige Laufzeit, Mindestalter 62, hälftige Besteuerung des Gewinns und bei fondsgebundenen Verträgen eine 15-%-Freistellung werden modelliert.

Rürup und bAV

Rürup wird als lebenslange Rente mit modelliertem Besteuerungsanteil gerechnet. Bei der bAV sind Förderanteil und ein orientierender KV-/PV-Satz einstellbar.

Depot und Bausparen

Teilfreistellungen für Fonds, Verlusttopf und verfügbarer Sparer-Pauschbetrag werden einbezogen. Bausparzinsen und Aktiengewinne werden als Kapitalertrag modelliert.

Unverbindliche steuerliche Modellrechnung nach Eingaben und Rechtsstand 2026. Sie ersetzt weder Vertragsprüfung noch Steuerberatung. Insbesondere bAV, Altverträge, Rürup-Besteuerungsanteile, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Garantien, Überschüsse, Teilkündigungen und besondere Vertragsgestaltungen können abweichen. Für eine Beratung sind Standmitteilung, Vertragsbeginn und steuerliche Bescheinigungen zu prüfen.